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Reise-Sicherungsschein

 
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Juliane



Anmeldedatum: 27.03.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.03.2007, 12:18    Titel: Reise-Sicherungsschein Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin grad dabei, mich auf eine Sprachreise vorzubereiten und habe inzwischen schon einiges herausgefunden, was ich so beachten sollte. Allerdings verstehe ich nicht ganz, wann der Reise-Sicherungsschein greift, bzw., ich verstehe nicht ganz, wen er versichert. Der Wikipedia-Eintrag ist auch nur mäßig. Kann mir jemand weiterhelfen?

Viele Grüße

Juliane


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Nadio



Anmeldedatum: 03.04.2007
Beiträge: 5
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 03.04.2007, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Sicherungsscheine müssen laut Reisegesetz ausgestellt werden, obwohl es gerade im Sprachreisensektor einige Anbieter gibt, die im Graubereich arbeiten und dieses nicht tun. Linguland stellt aber selbstverständlich Sicherungsscheine aus.

Der Sicherungsschein dient der Absicherung des Kunden. Sollte der Anbieter der - in diesem Falle Sprachreise - pleite gehen, ist sichergestellt, dass der Kunde die entfallenen Leistungen und dadurch verursachte Mehraufwendungen von dieser Versicherung, die den Sicherungsschein ausgetellt hat, erstattet bekommt.

Beispiel: Dein Reiseveranstalter hat für dich und andere Teilnehmer ein Flugzeug gechartert. Du fliegst also frohgemut in Urlaub, alles ist bestens, und nach Ablauf deines Urlaubes möchtest du natürlich zurückfliegen. Du kommst am Flughafen an und man sagt dir, dein Reiseveranstalter konnte den Preis für das gecharterte Flugzeug nicht bezahlen, somit fällt dein Flug aus.

Also stehst du am Flughafen und musst dir auf eigene Kosten ein anderes Ticket für eine andere Airline kaufen. Das Geld für dieses Ticket würdest du dann zum Beispiel von dieser Versicherung erstattet bekommen.

Ich hoffe, damit konnte ich dir ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße,

Nadio


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